Vertrag & Kosten
Transparente Informationen zu Betreuungszeiten, Formalitäten und Elternbeiträgen
Betreuungszeiten
Die Betreuung findet Montag bis Freitag statt (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg und in der vereinbarten Urlaubszeit der Tagespflege).
- Reguläre Öffnungszeit: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
- Flexible Ankunft / Abholung: im Rahmen Ihres individuellen Betreuungsvertrags
- Brückentage: nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit gegen Aufpreis möglich
Vertrag & Anmeldung
Die Betreuung wird über einen Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und mir geregelt. Zusätzlich ist eine Anmeldung über das Landesportal „KitaNavigator Baden-Württemberg“ bzw. die zuständige Servicestelle des Jugendamts erforderlich, damit ein Betreuungsplatz formell zugewiesen werden kann.
Zum Vertrag gehören unter anderem:
- Angaben zu Betreuungsumfang und monatlichen Stunden
- Regelungen zu Krankheit, Urlaub und Kündigungsfristen
- Datenschutz und Einwilligungen (z. B. Fotos in der geschlossenen Elterngruppe)
- Beiträge für Verpflegung und pädagogische Arbeit
Hinweis: Die genauen Fristen und Formulare können sich ändern. Ich unterstütze Sie gern beim ersten Ausfüllen – die verbindliche Rechtsberatung erfolgt jedoch durch das Jugendamt bzw. Ihre zuständige Stelle.
Kosten & Beiträge (Beispiel)
Die folgenden Beträge sind Beispielwerte zur Orientierung und können je nach Vereinbarung, Förderung und kommunaler Gebührenordnung abweichen. Aktuelle Zahlen besprechen wir im persönlichen Gespräch.
| Leistung | Ca. Betrag (Beispiel) |
|---|---|
| Monatlicher Betreuungsbeitrag (35 Std./Woche, Mo–Fr) | 420 € / Monat |
| Verpflegungspauschale (Frühstück, Snacks, Mittag) | 95 € / Monat |
| Material- & Bastelpaket | 18 € / Monat |
| Waldkindergarten-Ausflug (optional, 1× pro Quartal) | 15 € / Termin |
Beitragsfreiheit & Zuschüsse: Je nach Einkommen können Sie Anspruch auf beitragsfreie oder ermäßigte Betreuung haben (z. B. über das Bildungs- und Teilhabepaket oder kommunale Regelungen). Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises oder in Ihrer Familienkasse.
Kündigung & Urlaub
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag (häufig zwei Monate zum Monatsende). Urlaub der Tagespflege wird rechtzeitig angekündigt; parallel planen wir ggf. Vertretung oder Elternurlaub mit Ihnen ab.