Vertrag & Kosten

Transparente Informationen zu Betreuungszeiten, Formalitäten und Elternbeiträgen

Betreuungszeiten

Die Betreuung findet Montag bis Freitag statt (außer an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg und in der vereinbarten Urlaubszeit der Tagespflege).

  • Reguläre Öffnungszeit: 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr
  • Flexible Ankunft / Abholung: im Rahmen Ihres individuellen Betreuungsvertrags
  • Brückentage: nach vorheriger Absprache und Verfügbarkeit gegen Aufpreis möglich

Vertrag & Anmeldung

Die Betreuung wird über einen Betreuungsvertrag zwischen Ihnen und mir geregelt. Zusätzlich ist eine Anmeldung über das Landesportal „KitaNavigator Baden-Württemberg“ bzw. die zuständige Servicestelle des Jugendamts erforderlich, damit ein Betreuungsplatz formell zugewiesen werden kann.

Zum Vertrag gehören unter anderem:

  • Angaben zu Betreuungsumfang und monatlichen Stunden
  • Regelungen zu Krankheit, Urlaub und Kündigungsfristen
  • Datenschutz und Einwilligungen (z. B. Fotos in der geschlossenen Elterngruppe)
  • Beiträge für Verpflegung und pädagogische Arbeit

Hinweis: Die genauen Fristen und Formulare können sich ändern. Ich unterstütze Sie gern beim ersten Ausfüllen – die verbindliche Rechtsberatung erfolgt jedoch durch das Jugendamt bzw. Ihre zuständige Stelle.

Kosten & Beiträge (Beispiel)

Die folgenden Beträge sind Beispielwerte zur Orientierung und können je nach Vereinbarung, Förderung und kommunaler Gebührenordnung abweichen. Aktuelle Zahlen besprechen wir im persönlichen Gespräch.

Leistung Ca. Betrag (Beispiel)
Monatlicher Betreuungsbeitrag (35 Std./Woche, Mo–Fr) 420 € / Monat
Verpflegungspauschale (Frühstück, Snacks, Mittag) 95 € / Monat
Material- & Bastelpaket 18 € / Monat
Waldkindergarten-Ausflug (optional, 1× pro Quartal) 15 € / Termin

Beitragsfreiheit & Zuschüsse: Je nach Einkommen können Sie Anspruch auf beitragsfreie oder ermäßigte Betreuung haben (z. B. über das Bildungs- und Teilhabepaket oder kommunale Regelungen). Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises oder in Ihrer Familienkasse.

Kündigung & Urlaub

Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag (häufig zwei Monate zum Monatsende). Urlaub der Tagespflege wird rechtzeitig angekündigt; parallel planen wir ggf. Vertretung oder Elternurlaub mit Ihnen ab.

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